Jeder Unternehmer, der mindestens eine Person abhängig beschäftigt, unterliegt dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention.
Das Arbeitsschutzgesetz ist die deutsche Umsetzung einer EU-Richtlinie und zielt darauf hin, die Gesundheit und das Wohlbefinden der Beschäftigten durch Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes nachhaltig zu verbessern.
Der Arbeits- und Gesundheitsschutz wird geregelt durch Gesetze wie dem Arbeitsschutzgesetz, dem Arbeitssicherheitsgesetz, verschiedenen Verordnungen (z.B. Arbeitsstättenverordnung), Unfallverhütungsvorschriften, Berufsgenossenschaftlichen Regeln und Grundsätzen, vertraglichen Vereinbarungen mit dem Verband der Sachversicherer und Weiteren.
Das Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ist somit sehr weit gefasst und unterliegt ständigen Veränderungen. Zum Beispiel muss seit 2013 die Bewertung von psychischen Belastungen bei Gefährdungsbeurteilungen Berücksichtigung finden. Zeitgleich erfolgte die Aufnahme der psychischen Gefährdung in die Liste der Gefährdungsfaktoren.
Unsere erfahrenen Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (FaSi – SiFa) helfen Ihnen, alle Anforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes wirksam, angemessen, regelkonform und nachvollziebar zu erfüllen.
Eng verbunden mit dem Arbeits- und Gesundheitsschutz ist der Brandschutz. Da Brandschutz Landes- und nicht Bundesrecht ist, bestehen zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten unterschiedliche Vorgaben auf Bundes- und Landesebene.
Brandschutzbeauftragte sind Ihre zentralen Ansprechpartner in allen Brandschutzfragen.
Unsere nach CFPA-Europe-, vfdb- und DGUV-Vorgaben ausbildeten Brandschutzbeauftragten helfen Ihnen in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes, bei der Vermeidung von betrieblichen Ausfällen sowie im Notfallmanagement.
Möchten Sie mehr zu den Themen Arbeits-, Gesundheits- oder Brandschutz, sowie dessen Auswirkungen auf Ihren Betrieb und Ihre Mitarbeiter erfahren, kontaktieren Sie uns direkt per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular. Wir beraten und unterstützen Sie kompetent, ausführlich und rechtssicher.
Der Rahmen der sicherheitstechnischen Betreuung ist durch das ASiG und die DGUV Vorschrift 2 vorgegeben. Für Kleinunternehmen bis zu 10 Mitarbeitern bestehen gesonderte Bestimmungen. Gerne erteilen wir Ihnen dazu Auskünfte. weiterlesen…
Zu den genannten Leistungen nach § 6 ASiG und DGUV Vorschrift 2 bieten wir Ihnen viele zusätzliche Leistungen und Hilfestellungen rund um die Themen Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutz an. weiterlesen…