Als Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten und unterstützen wir Sie als Unternehmer in allen Fragen der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und der menschengerechten Gestaltung der Arbeitsplätze.
Der Rahmen der sicherheitstechnischen Betreuung ist durch das ASiG und die DGUV Vorschrift 2 vorgegeben. Für Kleinunternehmen bis zu 10 Mitarbeitern bestehen gesonderte Bestimmungen. Gerne erteilen wir Ihnen dazu Auskünfte.