weitere Leistungen

Gesundheitsschutz Brandschutz A.P. John

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Zusätzlich zu den genannten Leistungen nach § 6 ASiG und DGUV Vorschrift 2 bieten wir Ihnen viele zusätzliche Leistungen und Hilfestellungen rund um die Themen Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutz an.

Als Fachkräfte für Arbeitssicherheit übernehmen wir gerne für Sie Aufgaben wie die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, die Leitung und Moderation von Sitzungen des Arbeitssicherheitsausschusses (ASA) sowie die Unterweisung und Schulung Ihrer Mitarbeiter.

In diesem Zusammenhang kann neben den physischen gezielt auch auf die psychischen Gefährdungen eingegangen werden. Ziel dessen ist es, eventuell noch vorhandene Gefährdungsschwerpunkte zu bekämpfen. Beispielsweise trägt hier eine spürbare Reduzierung wesentlich zur Minderung der negativen psychischen Beanspruchung der Beschäftigten und zum Absenken des Risikos von Berufskrankheiten oder sonstigen arbeitsbedingten Ausfällen bei.

Die Integration des Arbeitsschutzes in Ihre bestehenden Managementsysteme ist zudem sinnvoll und lohnenswert.  Auch hier können wir Ihnen kompetente Hilfestellung bis hin zu der Zertifizierung Ihres integrierten Managementsystems geben.

Nachfolgend finden Sie weitere Beispiele für Arbeitsschutzprojekte bei denen wir Ihnen helfen können:

  • Bekämpfung von noch vorhandenen Gefährdungsschwerpunkten
(z. B. Lärmminderung, Programm gegen negative psychische Beanspruchungen)
  • Beseitigung vorhandener Unfallschwerpunkte
  • Mobilisierung zur Mitwirkung der Beschäftigten im Arbeitsschutz
  • Organisation zur Beurteilung der Arbeitssysteme in Verantwortung der Führungskräfte
  • Einordnung des Arbeitsschutzes in ein bestehendes Qualitäts-, Umwelt- oder sonstiges Managementsystem
  • Einordnung von Arbeitsschutzaufgaben in die Aufgabenzuweisung bei Führungskräften
  • Verbesserung der Einordnung des Arbeitsschutzes in Planungsprozesse
  • Einführung von Sicherheits- oder Gesundheitszirkeln
  • Organisation eines Programms zur Gesundheitsförderung

Stellen Sie direkt Ihre Fragen:

Die 10 Kernelemente des Arbeitsschutzmanagements:

Brandschutzbeauftragter

Wir übernehmen für Sie ebenfalls alle Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten. Hier sind wir Ihr zentraler Ansprechpartner für alle Brandschutzfragen im Betrieb. Gerne beraten und unterstützen wir Sie hinsichtlich des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes sowie im betrieblichen Notfallmanagement.

Unsere Tätigkeit als Brandschutzbeauftragter ist insbesondere durch die folgenden Themen gekennzeichnet:

  • Erstellen / Ergänzen Ihrer Brandschutzordnung
  • Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
  • Aus- und Fortbilden von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben in einem Brandfall, z. B.in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen (Brandschutzhelfer gemäß ASR A2.23)
  • Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
  • Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
  • Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
  • Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
  • Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
  • Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierungen veranlassen und dabei mitwirken
  • Planen, Organisieren und Durchführen von Räumungsübungen
  • Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
  • Melden von Mängeln, Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die
  • Mängelbeseitigung überwachen
  • Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
  • Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
  • Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und der Flucht- und Rettungswege
  • Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
  • Organisation der Prüfung und Wartung brandschutztechnischer Einrichtungen
  • Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden
  • Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebsetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen
  • Unterstützen des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Unfallversicherungsträgern, den staatlichen Arbeitsschutzbehörden usw.
  • Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes betreffen
  • Mitwirken bei der Implementierung von präventiven und reaktiven (Schutz)Maßnahmen im Notfallmanagement z. B. für kritische Infrastrukturen (Stromausfall), für lokale Wetterereignisse mit Schadenspotenzial (extreme Hitze- / Kältewelle, Starkregen, Sturm, Hagel, Schneelast, etc.)
  • Dokumentieren der Tätigkeiten im Brandschutz

Sicherheits- & Gesundheitsschutz-
Koordinator

SiGeKo nach RAB 30, Anlagen B und C

Unsere Tätigkeit als SiGeko ist insbesondere durch die folgenden Themen gekennzeichnet.

Beratung und Unterstützung des Bauherrn bei Folgendem:

 

Planungsphase:

  • Erstellung der schriftlichen Vorankündigung zur Anmeldung des Bauvorhabens bei der Arbeitsschutzbehörde
  • Erstellung des SiGe-Plans zwecks Dokumentation der Arbeitsschutzanforderungen für die Ausführungsphase
  • Erstellung einer Unterlage zur Dokumentation der Arbeitsschutzanforderungen für spätere Arbeiten nach Abschluss des Bauvorhabens in der Nutzungsphase
  • Information aller Beteiligten und Aushang der geforderten Unterlagen auf der Baustelle

Ausführungsphase:

  • Beratung und Unterstützung des Bauherrn zwecks Koordination und Dokumentation des Arbeitsschutzes während der Arbeiten

Nutzungsphase:

  • Beratung und Unterstützung zu weiteren bautechnischen Veränderungen soweit gewünscht

Gefahrgutbeauftragter (ADR)

Unsere Tätigkeit als Gefahrgutbeauftragter ist insbesondere durch die folgenden Themen gekennzeichnet:

  • Überwachung der Einhaltung der Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter
  • Beratung des Unternehmens / Betriebes bei den Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beförderung gefährlicher Güter
  • Erstellung eines Jahresberichtes für die Unternehmensleitung innerhalb eines halben Jahres nach Ablauf des Geschäftsjahres und Sorge für dessen mindestens 5-jährige Aufbewahrung
  • Führung von schriftlichen Aufzeichnungen über durchgeführte Überwachungen und deren mindestens 5-jährige Aufbewahrung
  • Überprüfung der Verfahren zur Identifizierung des Gefahrguts
  • Beratung des Unternehmers beim Kauf von Fahrzeugen sowie von Material, das für Beförderung, Ver- und Entladen benötigt wird
  • Schulung der mit dem Gefahrgut befassten Mitarbeiter und Führung von Aufzeichnungen
  • Durchführung geeigneter Sofortmaßnahmen bei Unfällen oder Zwischenfällen, die die Sicherheit gefährden, Durchführung von Untersuchungen und ggf. Erstellung von Berichten über Gefahrgutunfälle / Zwischenfälle
  • Sorge dafür tragen, dass nach einem Gefahrgutunfall unverzüglich ein Unfallbericht erstellt wird

Stellen Sie direkt Ihre Fragen:

Wir führen die Ausbildung Ihrer Brandschutzhelfer gemäß ASR A2.23 durch, helfen Ihnen bei brandschutztechnischen Unterweisungen und mehr.

Kontaktieren Sie uns direkt, per E-Mail oder senden Sie uns Ihren Rückruf-Wunsch um gemeinsam entsprechende Möglichkeiten und Chancen auszuloten.

Wir freuen uns auf Sie.