Fachkraft für Arbeitssicherheit
Zusätzlich zu den genannten Leistungen nach § 6 ASiG und DGUV Vorschrift 2 bieten wir Ihnen viele zusätzliche Leistungen und Hilfestellungen rund um die Themen Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutz an.
Als Fachkräfte für Arbeitssicherheit übernehmen wir gerne für Sie Aufgaben wie die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, die Leitung und Moderation von Sitzungen des Arbeitssicherheitsausschusses (ASA) sowie die Unterweisung und Schulung Ihrer Mitarbeiter.